kulturrat thüringen e.v.

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2018

Anhörung zum Thüringer Kulturstiftungsgesetz im Landtag

Am 20. November 2018 nahm der Kulturrat thüringen an einer Anhörung des Thüringer Landtags zur Novellierung des Gesetzes über die Errichtung der Kulturstiftung des Freistaats Thüringen teil. Der Kulturrat hatte im Vorfeld dazu eine Stellungnahme verfasst, die Präsident Prof. Dr. Eckart Lange und Geschäftsführer Jörg Dietrich den Abgeordneten erörterten.

Der Kulturrat Thüringen begrüßt grundsätzlich ...

Förderung eines Spezialfahrzeugs Thüringer Kulturgutschutz

Der Kulturgutschutz in Thüringen nimmt weitere Formen an. Gestern übergab Innenstaatssekretär Udo Götze in Weimar einen Förderbescheid für die Beschaffung eines Spezialfahrzeugs für den Thüringer Kulturgutschutz. Parallel...

Wichtiger Hinweis zum neuen Datenschutzrecht! Bitte unbedingt lesen!

Wichtiger Hinweis zum neuen Datenschutzrecht!

Bitte unbedingt lesen!

 

  1. Am 25. Mai 2018 tritt die europäische Datenschutz-Grundverordnung in Kraft. Unabhängig davon, ob der deutsche Gesetzgeber, wie teilweise gefordert, in letzter Minute noch Erleichterungen für Kleinunternehmen und kleine gemeinnützige Vereine im Sport- und Kulturbereich einführt, ist der Kulturrat Thüringen e.V. dabei, alle nötigen Maßnahmen zur Anpassung an das neue Recht zu treffen.

 

  1. Der Kulturrat Thüringen verwendet – u. a. auf seinen Webseiten www.kulturrat-thueringen.de und www.kulturportal-thueringen.de - personenbezogene Daten i.S.d. DSGVO, insbesondere Namen, Vornamen, Mailadessen, Telefonnummern und Postanschriften. Betroffen sind Mitglieder und Funktionsträger des Vereins sowie Kooperationspartner. Die verwendeten Daten sind dem Kulturrat Thüringen z.T. von den Betroffenen mitgeteilt worden, z.T. wurden sie vom Kulturrat Thüringen anderweitig, hauptsächlich aus öffentlich zugänglichen Quellen erhoben. Die Daten werden ausschließlich im Rahmen der satzungsgemäßen Aufgaben des Kulturrats Thüringen verwendet. Die Satzung des Vereins ist auf der Webseite unter http://www.kulturrat-thueringen.de/de/satzung.html#goto_level_1-58 abrufbar.

 

  1. Die Verwendung der genannten Daten erfolgt ausschließlich zum Zweck der Erfüllung der satzungsgemäßen Aufgaben des Kulturrats Thüringen. Eine Weitergabe der verwendeten Daten zu anderen als den genannten Zwecken erfolgt nicht, insbesondere nicht an Dritte oder an ein Drittland oder eine internationale Organisation.

 

  1. Soweit der Kulturrat Thüringen personenbezogene Daten verarbeitet, werden alle Betroffenen auf die amtliche, mit Erläuterungen versehene deutsche Fassung der DSGVO aufmerksam gemacht. Sie findet sich unter https://dsgvo-gesetz.de. Auf die dort zugunsten der Betroffenen niedergelegten Rechte weisen wir ausdrücklich hin.

 

  1. Betroffenen stehen unter den – in den nahstehend im Einzelnen genannten Normen – näher bezeichneten Voraussetzungen insbesondere folgende Rechte zu:
    • das Recht auf Auskunft nach Artikel 15 DSGVO,
    • das Recht auf Berichtigung nach Artikel 16 DSGVO,
    • das Recht auf Löschung nach Artikel 17 DSGVO,
    • das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DSGVO,
    • das Recht auf Datenübertragbarkeit nach Artikel 20 DSGVO,
    • das Widerspruchsrecht nach Artikel 21 DSGVO,
    • das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde nach Artikel 77 DSGVO
    • das Recht, eine erteilte Einwilligung jederzeit widerrufen zu können, ohne dass die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung hierdurch berührt wird.

 

  1. Die vollständige Umstellung auf das ab 25. Mai 2018 geltende Recht wird eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen, weil sie mit erheblichem Rechtserforschungsaufwand und administrativen Maßnahmen verbunden ist. Die zutreffende Auslegung und richtige Anwendung der Vorschriften der DSGVO ist in vielen Punkten bereits jetzt umstritten. Da es sich um europäisches Recht handelt, wird der Klärungsprozess noch längere Zeit dauern. Dennoch ist der Kulturrat Thüringen nach Kräften bestrebt, den gesetzlichen Vorschriften zu entsprechen.

 

  1. Vor Inanspruchnahme jeglicher Art, insbesondere in Form von Abmahnungen, bitten wir zur Vermeidung unnötiger rechtlicher Auseinandersetzungen und den daraus entstehenden Kosten uns umgehend zu kontaktieren. Wir sagen hiermit bereits Abhilfe zu, so dass eine eventuelle Wiederholungsgefahr ausgeschlossen ist. Eine dennoch ergehende Kostennote einer anwaltlichen Abmahnung ohne vorherige Kontaktaufnahme würden wir wegen Nichtbeachtung der Schadensminderungspflicht zurückweisen.

 

  1. Der Kulturrat Thüringen hat keinen Datenschutzbeauftragten. Er ist von der entsprechenden Verpflichtung befreit, weil er über nicht mehr als einen hauptberuflichen Mitarbeiter verfügt. Der hauptberufliche Mitarbeiter ist unser Geschäftsführer Jörg Dietrich. Er ist zugleich die für Fragen des Datenschutzes anzusprechende Person.

 

  1. Wenn Sie Mitglied des Kulturrats Thüringen sind oder mit dem Kulturrat Thüringen in Kontakt stehen oder sonst Grund zu der Annahme haben, dass Ihre persönliche Daten vom Kulturrat Thüringen verwendet werden, können Sie unserem Geschäftsführer die im Rahmen der Umstellung auf die DSGVO entstehenden Arbeiten erheblich erleichtern, wenn Sie dem Kulturrat Thüringen schriftlich oder per Mail mitteilen, dass Sie mit der Verwendung Ihrer Daten einverstanden sind. Ihr Schreiben könnte folgenden Wortlaut haben:

Ich, Vorname-Name, habe den auf der Webseite des Kulturrats Thüringen unter der Überschrift „Sehr wichtiger Hinweis zum neuen Datenschutzrecht“ enthaltenen Text sorgfältig gelesen und verstanden. Mit der Verwendung der folgenden persönlichen Daten bin ich im Rahmen der im Hinweis genannten Zweckbestimmungen einverstanden:
Vorname, Name
Geburtsdatum und -ort
Postanschrift
Mailanschrift
evtl. weitere Daten
(Soweit Sie mit der Verwendung eines der vorstehenden Daten nicht einverstanden sind, bitte einfach weglassen).

Über meine Rechte, insbesondere das Recht auf Auskunft und zum jederzeitigen Widerruf meiner Einwilligung bin ich unterrichtet.

Name

(Elektronische Übermittlung per Mail ist ausreichend. Eine Unterschrift von Hand ist nicht erforderlich.)

 

  1. Über den weiteren Fortgang der Anpassung an die DSGVO werden wir Sie hier auf dem Laufenden halten.

 

HEIMAT.Kulturen, entdecken – bewahren – gestalten: 3. Fachtag | Bildung und Kultur

HEIMAT.Kulturen, entdecken – bewahren – gestalten
3. Fachtag | Bildung und Kultur

am 22. März 2018 im ThILLM Bad Berka

Der dritte Fachtag Bildung und Kultur, vom Thüringer Institut für Lehrerfortbildung, Lehrplanentwicklung und Medien (ThILLM) und dem Thüringer Kulturrat e.V. organisiert, widmet sich dem Heimatbegriff und seiner schulischen Ausgestaltung.  

 

Neuer Vorstand Kulturstiftung beim Kulturrat

Am 14. März 2018 begrüßte der Kulturrat Thüringen die neue Geschäftsführerin der Kulturstiftung des Freistaats Thüringen, Ute Edda Hammer, zu einem ersten Kennenlern- und Arbeitstreffen...

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