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Kultur im Thüringer Ehrenamtsgesetz nicht mitbedacht

Medieninformation

Weimar, 29.05.24

 

Kultur im Thüringer Ehrenamtsgesetz nicht mitbedacht

 

Der Kulturrat Thüringen und seine Mitglieder fordern den Kulturbereich als zweitgrößten Engagementbereich mitzudenken und die Gesetzesänderung des Thüringer Glückspielgesetzes für das Ehrenamt festzuschreiben.

Der Kulturrat bergüßt, dass das bürgerschaftliche Engagement mit dem aktuell in den Thüringer Landtag eingebrachten Gesetzesentwurf eine fundierte rechtliche und finanzielle Grundlage erhalten soll. Das Ehrenamt stellt gerade im ländlichen Raum eine wichtige Säule der kulturellen Basisversorgung insbesondere in der Breitenkultur dar. Das wird auch daran deutlich, dass laut ZiviZ-Survey 2023 18 % der Ehrenamtlichen im Bereich Kultur und Musik engagiert sind und damit an zweiter Stelle nach dem Sport und noch vor dem Bereich „Soziales“ stehen. Über 230 Verbände und Vereine wurden hierzu angeschrieben und angehört, darunter sind gleichwohl lediglich 18 Kulturvereine zu finden. Im Rahmen der mündlichen Anhörung kam mit dem Landesnetzwerk der Kulturfördervereine nur eine Institution aus dem Kulturbereich zu Wort. Dennoch wiesen auch andere Engagementfelder auf die Benachteiligung der Kultur hin.

Nicht nachvollziehbar bleibt, dass im Schatten der geplanten Neuregelung auch das Thüringer Glücksspielgesetz angepasst werden soll. Nutznießer der Erhöhung der Beteiligung an den Erträgen aus den Spieleinsätzen der Thüringer Staatslotterie sind der Sport (von mindestens 9,58 Millionen Euro auf mindestens 10,54 Millionen Euro jährlich) und die Wohlfahrtspflege (von mindestens 5,35 Millionen Euro auf mindestens 5,55 Millionen Euro). Eine Festschreibung von Ziel- und Leistungsvereinbarungen soll dabei nicht vorgenommen werden. Die im Rahmen der Anhörung u.a. auch vom Kulturrat vorgebrachten Argumente finden dagegen aktuell keine Berücksichtigung.

Die Mitgliedsvereine des Kulturrates fordern mehr Transparenz und eine gerechtere Verteilung. Was explizit unter dem Titel der Ehrenamtsförderung festgeschrieben wird, muss auch konkret für das Ehrenamt ausgegeben werden. Wenn das Ehrenamt den Bedarfen entsprechend gefördert werden soll, darf der Kulturbereich nicht unterdurchschnittlich berücksichtigt werden.

Nicht nur im Wahljahr 2024 muss von der Umsetzung von sachgerechten und sinnvollen Gesetzesvorhaben ein Signal der Gemeinsamkeit für die Förderung unseres demokratischen Miteinander ausgehen. Der Sport, die Kultur und der Sozialbereich sind keine Kontrahenten, sondern bilden gerade im ländlichen Bereich des Freistaates Thüringen vereint die Grundlage des demokratischen Gemeinwesens.

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