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Landesweite 2 G-Regel in Thüringen beschlossen

Thüringen ist aktuell eines der am stärksten betroffenen Bundesländer der Corona-Pandemie. Aus diesem Grund hat das Thüringer Kabinett am 16.11.2021 die Einführung einer 2G-Pflicht für weite Teile des öffentlichen Lebens beschlossen. Ab heute haben zu kulturellen Veranstaltungen nur noch Menschen Zutritt, die gegen Corona geimpft oder von einer Covid-19-Erkrankung genesen sind.

 

Grundsätzlich begrüßt der Kulturrat Thüringen jede Initiative, die die fortlaufende Extremsituation der Pandemie aktiv bekämpft und dabei gleichzeitig versucht, klare und einheitliche Regelungen zu schaffen. 

Jonas Zipf, Präsident des Kulturrats Thüringen, appelliert an die Öffentlichkeit „Wir bitten darum, uns alle daran zu erinnern, dass die größte Bedrohung auch für die Kultur im Freistaat Thüringen zuallererst das Corona-Virus selbst und nicht die daraus notwendig erwachsenden Einschränkungen des öffentlichen Lebens sind. Im Gegenteil: Bis zu diesem Zeitpunkt unternehmen die politisch Verantwortlichen auf den unterschiedlichen Ebenen insgesamt enorme Kraftanstrengungen, um die Angebote der Kultur und Kulturellen Bildung offen zu halten und auch den Fortbestand der Kultur mithilfe verschiedener Förderinstrumente abzusichern. Das erkennen wir ausdrücklich an und dafür sind wir dankbar.".

 

Da die Kulturbranche seit fast zwei Jahren im eingeschränkten Coronamodus agiert, muss der Fortbestand der Kultur durch verschiedene Förderinstrumente weiter abgesichert werden. Der Kulturrat sieht es daher als wichtig an, dass es zu einer Verlängerung des Zeitraums der Fördermaßnahmen auf Landesebene kommt - hier insbesondere das Sondervermögen und Stipendienprogramm des Freistaats, die Verdopplung der Kulturlastenausgleichs sowie die Aussetzung der Haushaltssicherungspflicht für Kommunen und Landkreise. Auf Bundesebene wird die Verlängerung des Kurzarbeitergeldes und die sogenannten Überbrückungshilfen über den 31.12.2021 hinaus gefordert.

 

Gleichzeitig kommt es darauf an, dass die weitere Entwicklung eng beobachtet und gegebenenfalls gemeinsam mit den Verbänden evaluiert wird, welche Auswirkungen die Infektionsschutzmaßnahmen auch und gerade unter dem Vorzeichen von 2G auf die möglicherweise verunsicherte Nutzer*innenschaft der Angebote der Kultur und Kulturellen Bildung hat.

 

Besondere Beachtung braucht auch die Situation der festen und freien Mitarbeitenden, Partner und Dienstleister*innen "hinter der Bühne". Die Arbeit- und Auftraggeber brauchen hier klare arbeitsrechtliche Instrumente an die Hand, um den Kulturbetrieb ohne unnötige Verunsicherung und Spaltung der Belegschaften in der Umsetzung der Coronaregeln absichern zu können.

 

Weitere Informationen dazu finden Sie hier:

https://corona.thueringen.de/

https://www.mdr.de/kultur/corona-zwei-g-drei-g-theater-clubs-museum-thueringen-100.html

 

 

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