kulturrat thüringen e.v.
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Thesenpapier

Der Kulturrat Thüringen möchte sich, anknüpfend an das 2. Thüringer Kulturforum in Sondershausen im Juli 2011, weiterhin aktiv in die Arbeit am Kulturkonzept des Freistaats Thüringen einbringen. Die Positionen, Thesen und Forderungen der einzelnen Mitglieder und ihrer jeweiligen Arbeitsfelder finden Sie im nachfolgenden Thesenpapier.

 

Landesverband Thüringen im Deutscher Bibliotheksverband e.V.

 

 

Wissenschaftliche und Öffentliche Bibliotheken

 

Das Thüringer Bibliotheksrechtsgesetz benennt die „Stärkung der Lese-, Informations- und Medienkompetenz“ ausdrücklich als Aufgabe aller Bibliotheken.

Öffentliche Bibliotheken sind von zentraler gesellschaftlicher Bedeutung für Bildung, Forschung, Kultur und Freizeit. Sie sind die am stärksten genutzten Kultur- und Bildungseinrichtungen im Freistaat Thüringen (in Deutschland und weltweit) und nehmen eine einzigartige und unverzichtbare Brückenfunktion wahr. Zur adäquaten Wahrnehmung der ihnen gestellten Aufgaben sind die Thüringer Bibliotheken derzeit personell, technisch, infrastrukturell, medial und räumlich unzureichend ausgestattet. Die statistischen Ergebnisse der letzten drei Jahre belegen das nachdrücklich. Die Lage der ländlichen hauptamtlich wie nebenamtlich geleiteten Bibliotheken kann nur als dramatisch bezeichnet werden.

 

Indem Thüringer Bibliotheken ihre Angebote und Dienstleistungen jedermann kostengünstig zur Verfügung stellen, unterstützen sie die kulturelle Vielfalt, wirken sozial integrierend, der digitalen Spaltung entgegen und gewährleisten damit auf ganz besondere Weise das Menschenrecht auf freien Zugang zu Wissen und Information. Sie stärken die Lese-, Informations- und Medienkompetenz ihrer Nutzer durch geeignete Maßnahmen und die Zusammenarbeit mit Schulen und anderen Bildungseinrichtungen - lebenslang.

 

Die Aufgaben der Hochschulbibliotheken sind sowohl im „Thüringer Hochschulgesetz“ als auch im „Thüringer Bibliotheksrechtsgesetz“ beschrieben. Neben der Bereitstellung der Literatur und anderer Informationsmedien sind im Hochschulgesetz die Bereitstellung einer Infrastruktur für das elektronische Publizieren sowie der Aufbau digitaler Bibliotheken ausdrücklich als Aufgabe der Hochschulbibliotheken benannt.

In Weimar und Ilmenau bestehen Universitätsverlage, die in enger Verzahnung mit den lokalen Hochschulschriftenservern für Angehörige der Hochschulen Publikationsmöglichkeiten schaffen.

 

Eckpunkte:

 

1.Öffentliche Bibliotheken im Freistaat Thüringen sind unverzichtbare Basis-Dienstleistungseinrichtungen der kommunalen Bildungs- und Kulturinfrastruktur. Sie sind bedeutende lokale Standortfaktoren und Grundelemente der kommunalen Lebensqualität im ländlichen wie städtischen Raum. Eine fachlich qualifizierte Leitung garantiert die professionelle Erfüllung dieser Aufgaben.

 

2.Öffentliche Bibliotheken sichern den ungehinderten und freien Zugang zu Wissen, Informationen und Kultur. Sie fördern Lese- und Medienkompetenz und wecken damit Lust am Lesen und Freude am Wissen. Sie sind anerkannte Bildungspartner für Menschen unterschiedlichen Alters, Geschlechts, unterschiedlicher Milieus und Lebenslagen im schulischen wie außerschulischen Bildungsbereich. An jedem Schulstandort muss eine Öffentliche Bibliothek mit ausreichenden Öffnungszeiten (orientiert am örtlichen Einzelhandel) und Räumen (60qm pro 1.000 Einwohner) zur Verfügung stehen.

 

3.Öffentliche Bibliotheken orientieren ihre Arbeit an den lokalen, globalen, politischen und gesellschaftlichen Entwicklungen und bieten allen Bürgern gleichermaßen die Möglichkeit der Partizipation, wodurch sie die Chancengleichheit der Menschen in Thüringen sichern. Hierzu muss die Medienausstattung angemessen umfangreich (2 Medieneinheiten pro Einwohner) und aktuell (50% der Medien nicht älter als 5 Jahre) sein.

 

4.Öffentliche Bibliotheken sind als Informationsdienstleister untereinander räumlich wie virtuell vernetzt und verfügen über ein effektiv arbeitendes flächendeckendes System von ortsfesten oder mobilen Einrichtungen. Dazu bilden sie im ländlichen Raum und in Zusammenarbeit mit den Mittelpunktbiblio-

theken Verbünde zur Versorgung der Einwohner mit Informationen, Wissen und bibliothekarischen Dienstleistungen. Durch die Bereitstellung von Zugängen zu weltweiten Datennetzen und deren Vermittlung schaffen sie die Grundlage für Medienkompetenz und Teilhabe. Unverzichtbare Voraussetzung hierfür ist eine zeitgemäße und ausgebaute technische Infrastruktur.

 

5.Die Leistungen der Öffentlichen Bibliotheken im Freistaat Thüringen werden von ihren Trägern auf der Basis finanzieller, personeller, räumlicher und technischer Standards gesichert. Das Land Thüringen fördert und unterstützt die Entwicklungen und Projekte der Öffentlichen Bibliotheken von regionaler und überregionaler Bedeutung auf der Basis des Thüringer Bibliotheksrechtsgesetzes über die Landesfachstelle für Öffentliche Bibliotheken in Thüringen.

 

6.Zur Weiterentwicklung sollten die Thüringer wissenschaftlichen Bibliotheken zusammen mit den Hochschulen und dem Ministerium einen Entwicklungsplan erarbeiten. Dieser Plan sollte umfassend Angaben zu den notwendigen Literaturetats, zur notwenigen technischen Infrastruktur, zum benötigten Personal, zu möglichen Synergien, Kooperationen und Vernetzung sowie zu neuen Entwicklungen enthalten.

 

7.Die Hochschulbibliotheken benötigen für ihre Arbeit finanzielle Planungssicherheit, um Forschung und Lehre kontinuierlich mit Informationen, Literatur und Medien versorgen zu können. Dazu sollte der Freistaat für (konsortiale) Beschaffungen von elektronischen Produkten kontinuierlich zentrale Mittel unabhängig von den Hochschuletats zur Verfügung stellen.

 

8.Der Freistaat unterstützt die wissenschaftlichen Bibliotheken, indem er sie ausreichend mit qualifiziertem Personal ausstattet. Insbesondere Personal mit guten IT-Kenntnissen wird immer wichtiger.

 

9.Eine zentrale - und damit kostengünstige - Beschaffung von Hard- und Software für die „lokalen Bibliothekssysteme“ der wissenschaftlichen Bibliotheken sollte angestrebt werden.

 

10.Der Freistaat Thüringen erkennt die vielfältigen Bemühungen und das Potenzial der verteilten und quellenübergreifenden Erschließung und Digitalisierung aller wissenschaftlichen Bibliotheken und sichert deren technische Infrastruktur. Er fördert darüber hinaus den Auf- und Ausbau der zentralen Plattform UrMEL für die multimediale Präsentation ausgewählter Quellen und Sammlungen.

 

 

Landesvereinigung Kulturelle Jugendbildung Thüringen e.V.

 

 

  1. 1.Die Mitglieder der Verbände der kulturellen Jugendbildung in Thüringen befürchten durch die Knappheit der Mittel in ihrer Arbeit immer stärker eingeschränkt und zurückgedrängt zu werden. Das ist umso gravierender im Hinblick auf die aktuelle Situation. Kulturelle Jugendbildung ist inzwischen deutschlandweit en vogue. Kulturelle Kinder- und Jugendbildung legt den Grundstein für jegliche Teilhabe im kulturellen Bereich, sei es die Hoch-, sei es die Breiten- und Soziokultur.  Betrachten wir Ergebnisse der Shell Jugendstudie 2010, erkennen wir schnell, dass kulturelle Jugendbildung nie so von Nöten war wie heute. Die jungen Leute sind nicht nur die Theater- oder auch Opernbesucher von morgen. Sie sind schon die Besucher, Maler, Musiker, Schauspieler von heute.

 

2. Zweifelsfrei steht fest: Kulturelle Bildung bezeichnet den Lern- und Auseinandersetzungsprozess des Menschen mit sich, seiner Umwelt und der Gesellschaft im Medium der Künste und ihrer Hervorbringungen. Im Ergebnis bedeutet kulturelle Bildung die Fähigkeit zur erfolgreichen Teilhabe an kulturbezogener Kommunikation mit positiven Folgen für die gesellschaftliche Teilhabe insgesamt. Kulturelle Bildung ist integrales, notwendiges Element von Allgemeinbildung. Bildung und Kultur sind zwei Seiten einer Sache: Bildung ist die subjektive Seite von Kultur, Kultur die objektive Seite von Bildung. Diese Leistung kann nicht nur über ehrenamtliches Engagement passieren. Um dies weiter zu sichern, brauchen die Träger kultureller Bildung Projektmanagerstellen, die nicht nur die Quantität, sondern auch die Qualität der Projekte sichern.

 

  1. 3.Kunst- und Musikunterricht kennt jeder, aber ist das schon kulturelle Bildung? Zahlreiche Musik- und     Jugendkunstschulen, die vielen Jugendtheater oder die Anzahl der Zirkusprojekte beweisen die große Nachfrage nach der Jugendkulturszene und belegen zugleich auch die Kreativität und das Engagement der Träger. Jugendkunstschulen sind dank ihrer überzeugenden Leistungen in den letzten 20 Jahren gesellschaftlich vollkommen anerkannt, erfahren jedoch immer noch nicht die gleiche finanzielle Unterstützung wie die Musikschulen. Zahlreiche Jugendkunstschulen, aber auch andere Träger kultureller Kinder- und Jugendbildung, sind noch nicht im Projektmanagerprogramm.

 

4. Das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) in der Kultur - Thüringen Jahr Kultur – konnte in Trägerschaft  der Landesvereinigung Kulturelle Jugendbildung Thüringen e.V. kontinuierlich ausgebaut werden. Es bietet Jugendlichen und jungen Erwachsenen Einsatzstellen aus allen kulturellen Sparten: Theater, Musik, bildende Kunst, Literatur, Geschichte, Medien, Tanz und Zirkus in ganz Thüringen. Das FSJ Kultur fördert den Erfahrungsaustausch und die Vernetzung der Träger der Hoch-, Sozio- und Breitenkultur. Die Projektarbeit während dieses Jahre bereichert nicht nur das kulturelle Bewusstsein des Freiwilligen, sondern auch die Arbeit und das Angebot der Einrichtungen. Durch das absehbare Ende der ESF-Mittel sehen wir das FSJ Kultur gefährdet. In den kommenden Jahren werden wir stärker als bisher auf die Landesförderung angewiesen sein.

 

 

Verband Bildender Künstler Thüringen e.V.

 

Der Verband Bildender Künstler Thüringen e.V. (VBKTh) als Landeskulturverband und Fachverband für Bildende Kunst sieht im Vordergrund seiner Arbeit, im Gegensatz zur Arbeitsweise Künstlergruppen, die Vertretung der kulturpolitischen Interessen aller Bildenden Künstler Thüringens, unabhängig von einer Mitgliedschaft. 

 

Kulturland Thüringen

 

Die Kulturlandschaft Thüringens ist aus der Sicht des VBKTh so zu gestalten, dass die Förderung Bildender Kunst mit einem angemessen Haushaltstitel auch langfristig gesichert wird. Dabei ist die Verhältnismäßigkeit im kulturellen Gesamtgefüge zu erhalten bzw. zu verbessern. Der Kulturförderung soll, da die projektbezogene Förderung an Bedeutung zunehmen wird, in jedem Bereich eine Gremienarbeit mit fachkompetenten Partnern zugrunde gelegt werden.

 

Arbeitsstipendien für Bildende Kunst

 

Die Förderung der zeitgenössischen Bildenden Kunst durch den Freistaat Thüringen muss insbesondere durch die Erhaltung und die Erweiterung von Arbeitsstipendien für Thüringer Künstler durch das TMBWK erfolgen. Derzeit werden jährlich vier Stipendien (perspektivisch noch zwei) ausgereicht, zu Beginn des Programms waren es neun.

Diese Stipendien sind ein bedeutendes Instrument zur kontinuierlichen Entwicklung zeitgenössischer Bildender Kunst, festgeschriebener Sinn sollte es sein, die künstlerische Basis im Freistaat auf lange Sicht zu fördern. Sich aus Stipendien entwickelnde und tragfähige Konzepte sollten stärker als bisher durch Projektfördermittel unterstützt werden.

 

Projektförderung

 

Eine Erhöhung der Projektfördermittel im Landeshaushalt ist unumgänglich. Der VBKTh wirbt für diese Grundsicherung künstlerischer Arbeit von Vereinen, Initiativen, Institutionen sowie Einzelkünstlern, das Niveau darf sich in den Folgejahren nicht reduzieren.

 

Die Vergabe von Projektmitteln soll besonders auch an wiederkehrende Projekte ist wichtig, um deren Erfolg zu nutzen und Qualität zu sichern.

Durch die Etablierung weiterer gebundener Projektfördermittel (z.B. für „Künstler an Schulen“) sollen die Arbeitsfelder für Bildende Künstler und Künstlerinnen besonders bei der Kinder- und Jugendarbeit gesichert und angemessen honoriert werden.

 

Die Durchführung der „artthuer – Thüringer Kunstmesse“ ist langfristig zu sichern, die Unterstützung durch das TMBWK, ergänzend zu der des TMWAT, ist dafür festzuschreiben.

 

Förderung des Landesverbandes der Bildenden Künstler

 

Eine verlässliche, ggf. institutionelle Förderung für den VBKTh sehen wir als notwendig und sinnvoll an. Als fachlicher Ansprechpartner in Kommissionen, Beiräten, Jurys, für Ministerien, Kommunen sowie weitere Partner aus Politik oder Wirtschaft versteht sich der Verband als Mittler zwischen allen Interessengruppen und möchte seiner kulturpolitischen und landesweiten Verantwortung weiterhin und besser gerecht werden können.

 

Der VBKTh schlägt vor, dass eine landesweite Galerie mit Fokus auf zeitgenössische Thüringer Künstler geschaffen wird. Diese soll durch den Freistaat finanziert werden und möglichst dezentral auf die zeitgenössische Kunstlandschaft eingehen. Dafür ist unbedingt ein eigenständiger, nicht kommerzieller Galeriebetrieb zu organisieren. Der VBKTh kann als Partner, Berater oder auch Betreiber agieren, da unter seinen ca. 350 Mitgliedern neben professionellen Bildenden Künstlern auch Kunstwissenschaftler aller Fachgebiete vertreten sind.

 

Kunstpreise einzelner Sparten

 

An die Vergabe des Kunstpreises zur „artthuer – Thüringer Kunstmesse“ schließt sich die Empfehlung an, jeder kulturellen Sparte eine Würdigung durch den Freistaat zukommen zu lassen, so auch durch einen Thüringer Kunstpreis. Dem bisher übergreifenden Thüringer Kulturpreis soll ein höherer Stellenwert gegeben werden. 

 

Verständnis der Kunst in Thüringen

 

Die Unterstützung kommunaler Galerien durch Projektfördermittel des Freistaats Thüringen ist eine wichtige Forderung. Nur damit können Ausstellungsmöglichkeiten für Thüringer Künstler erhalten werden, diese Galerien bedürfen weiter der fachlicher Betreuung und stellen wichtige kulturelle Bildungseinrichtungen im Land dar.

 

Das Verständnis für Bildende Kunst soll nicht nur an rückwärtsgewandter und vergangener Kunst geschult werden, es muss ein zeitgenössischer Kunstbegriff für Thüringen geprägt werden. Dies ist vor allem deshalb wichtig, da der Freistaat keine Kunsthochschule im klassischen Sinne beheimatet. Aktuelle Kunst von derzeit in Thüringen lebenden Künstlern und deren Verbindung zu kulturellem Erbe sollte deshalb das Grundanliegen der Förderung sein. In einem bestimmten Rhythmus sollen deshalb auch Landeskunstausstellungen durchgeführt werden, mit dem VBKTh als Partner.

 

Die Sicherung des Gegenwartsschaffens Bildender Künstler für die Öffentlichkeit erfordert einen Ankaufsetat für den Freistaat Thüringen, dessen Ankäufe in Landesbesitz mit öffentlichem Nießbrauch übergehen sollen. Die Sammlungszuwächse an den Thüringer Kunstmuseen schrumpfen auf den historischen Bestand vorhandener Sammlungen. Eine zeitgleiche Kontinuität und Profilschärfung der Sammlungen ist zu gewährleisten, außerhalb von Mäzenatentum und Sponsoring. Auch deshalb ist eine Nachlassregelung für Bildende Kunst z.B. durch Schaffung eines Kunstarchivs für ganz Thüringen anzustreben.

 

Der VBKTh setzt sich für die Etablierung von Ausstellungsvergütungen ein. Die Präsentation eines Kunstwerkes muss im Zusammenhang mit sonstigen Nutzungen von Werken anderer Sparten, wie die Lesung eines Autors oder die Aufführung von Musikstücken gesehen werden – Nutzungen, die schon lange urheberechtlich als vergütungspflichtig anerkannt werden.

 

Seit Inkrafttreten der Richtlinie K7 / DABau 1994 wurde ein wesentlicher Fortschritt bei der Entwicklung und Realisierung von Kunst im öffentlichen Raum erzielt. Dabei ist entsprechend der kulturhistorischen Verpflichtung ein wesentlicher Beitrag zur kulturellen Weiterentwicklung Thüringens und zur Förderung der Thüringer Künstler geleistet worden. Seit 2006 wurde die Richtlinie nicht mehr angewandt. Der VBKTh fordert das TMBWK als Fachministerium auf, sich mit ihm gemeinsam beim zuständigen Ministerium für Bauen für die regelmäßige Anwendung einzusetzen.

 

 

Thüringer Literaturrat

 

Problemfelder der Literaturvermittlung

 

1.ein lebendiges literarisches Klima ist unerlässlich für die Pflege des literarischen Erbes

2.im Bereich der Literatur- und Leseförderung sind zumindest fünf Projektmanagerstellen Voraussetzung für eine zukunftsorientierte Arbeit

3.ein deutlicher Zuwachs der finanziellen und ideellen Aufwendungen ist für den sensiblen Bereich der Literaturvermittlung und Leseförderung, die sich auf die kulturellen Basis- und Querschnittskompetenzen Lesen und Schreiben richten, unerläßlich

4.die Anerkennung herausragender literarischer Leistungen durch Preise und Stipendien

5.die Akzeptanz eines angemessenen künstlerischen Honorars (300 Euro pro Lesung)

6.eine Aufgabe ist die Entwicklung neuer Veranstaltungsformate für den ländlichen Raum

7.neben Schriftstellern sollen Kulturarbeiter verstärkt in den Prozess der Literaturvermittlung einbezogen werden

8.Publikationsformate wie die „Edition Muschelkalk“ und die Zs. „Palmbaum“, die in der Literaturlandschaft Deutschland unverwechselbare Akzente setzen, gilt es langfristig zu fördern

9.die von den Literaturvereinen, Verbänden und Initiativen geleistete literarisch-kulturelle Arbeit ist für Thüringen unverzichtbar

10.Literaturorte, Literaturhäuser, literarische Gedenk- und Erinnerungsorte, Bibliotheken und Museen sind kontinuierlich als Begegnungsorte auszubauen

 

Problemfelder der Leseförderung

 

1.Sprach- und Schrifterwerb sind Grundvoraussetzungen für die Gestaltung einer öffentlichen, demokratischen Kultur

2.Land und Kommunen sind in der Pflicht, der Förderung dieser kulturellen Basistechniken und der Entwicklung eines entsprechenden Klimas eine weitaus größere Aufmerksamkeit zuzuwenden als bisher

3.Erweiterung von schulischen und außerschulischen Lese- und Schreibförderprogrammen

4.der Anteil von gegenwärtig etwa 300 Schullesungen im Jahr ist perspektivisch auf ca. 1000 zu erhöhen (bei ca. 1000 Schulen im Freistaat)

5.für diese Arbeit sind in adäquatem Maß Kulturarbeiter hinzuzugewinnen.

6.besonderes Augenmerk ist dabei den Haupt- und Regelschulen sowie der Berufsausbildung zu widmen; dem Bereich der Lehrerfortbildung kommt für die Lösung dieser Aufgaben ein größerer Stellenwert zu als bisher

7.im Bereich der Begabtenförderung sind Schreibwettbewerbe und Werkstätten weiter zu entwickeln und zu verstetigen

8.für den Bereich, der Lerndefizite ausgleichen soll, müssen wirksame Projekte und neue Veranstaltungsformate konzipiert und etabliert werden

9.Unterstützung der Schulen durch Medienangebote (triviale, Zs., Filme mit UT)

10.Kooperation der vorschulischen Einrichtungen und der Schulen mit Kulturarbeitern

11.Landesregierung und Kommunen sind gemeinsam in der Pflicht, die Arbeit der Vereine, des Thüringer Literaturrates und jener Institutionen unterstützen, die Fach-  und Sozialkompetenz aufbauen und an der Schnittstelle zwischen Autoren, Lesern und Publikum arbeiten

 

 

Museumsverband Thüringen e.V.

 

Leitlinien der Arbeit Thüringer Museen

 

1. Grundsätze

Der Museumsverband Thüringen e.V. (MVT) setzt sich dafür ein, Kultur als eine Pflichtaufgabe des Landes, der Landkreise, Städte und Gemeinden verbindlich zu regeln.

Der MVT setzt sich dafür ein, dass Kernaussagen und Forderungen aus dem Museumsentwicklungskonzept Thüringen 2011–2020 in Kulturkonzepte des Landes, der Landkreise, Städte und Gemeinden einfließen und im Alltag umgesetzt werden.

Die Museen in Thüringen fühlen sich den Richtlinien und Standards des Internationalen Museumsrates (ICOM) und des Deutschen Museumsbundes (DMB) verpflichtet. Sammeln, Bewahren, Erforschen und Vermitteln des Kultur- und Naturerbes der Menschheit definieren die Kernaufgaben jeglicher Museumsarbeit.

Die Museen in Thüringen benötigen eine angemessene materielle, finanzielle und personelle Ausstattung, um ihre Kernaufgaben im Sinne der Richtlinien und Standards des ICOM und des DMB erfüllen zu können.

Der MVT setzt sich für einen angemessenen und qualitätvollen Ausbau der Thüringer Museumslandschaft in ihrer historisch gewachsenen Vielfalt und flächendeckenden Vernetzung ein. Er bekennt sich zu einer strukturierten Museumslandschaft mit Häusern unterschiedlicher Trägerschaften.

Der MVT setzt sich für Leitmuseen ein, zu deren Aufgaben die fachliche Patenschaft und Beratung für die jeweilige Region gehören. Leitmuseen sind Museen unterschiedlicher Trägerschaft mit überregionalem Profil.

 

2. Haushaltsentwicklung

Die Museen in Thüringen benötigen eine angemessene Finanzausstattung. Die Kostensteigerungen bei Personal und Sachmitteln sind in den jährlichen Haushalten zu berücksichtigen.

Die Museumsträger müssen in die Lage versetzt werden, ihre Museen angemessen finanziell auszustatten, wie durch den Kommunalen Finanzausgleich.

Die institutionelle Förderung von Museen durch das Land und das Vergabeverfahren sollen erhalten bleiben. Diese Förderung konzentriert die Mittel auf Museen von landesweiter Bedeutung und orientiert sich an den museumsspezifischen Aufgaben und Leistungen.

Die Projektförderung von Museen durch das Land muss deutlich erhöht werden.

Die Umsetzung tragfähiger und nachhaltiger Struktur- und Finanzierungsmodelle von Museen in Thüringen wird fortgesetzt.

 

3. Personalentwicklung

Der seit 1990 bis heute zu registrierende Personalabbau in den Thüringer Museen muss unverzüglich gestoppt werden.

Die Museen in Thüringen benötigen eine angemessene Personalausstattung zur Pflege der Sammlungen, ihrer wissenschaftlichen Bearbeitung und Vermittlung.

Für die museumspädagogische und die Öffentlichkeitsarbeit müssen in erheblicher Zahl neue Stellen in den Thüringer Museen geschaffen werden.

Die Museen in Thüringen müssen in die Lage versetzt werden, junge und gut ausgebildete Fachkräfte fest einzustellen. Die Anzahl wissenschaftlicher Volontariate muss landesweit erheblich ausgebaut werden. Die Ausbildung von Fachpersonal in den Museen muss erweitert werden.

 

4. Sammeln und Ausstellen

Der MVT empfiehlt seinen Mitgliedsmuseen, sich inhaltlich verstärkt auszurichten, zu profilieren und zu spezialisieren.

Der MVT empfiehlt seinen Mitgliedsmuseen, bei Ausstellungen mehr auf Qualität als auf Quantität zu setzen.

Der MVT fordert seine Mitgliedsmuseen auf, bis spätestens 2020 schriftliche Sammlungskonzepte sowie Notfallplanungen zu erstellen.

Der MVT fordert seine Mitgliedsmuseen auf, bis spätestens 2020 ihre Inventare in Ordnung und die Magazine in einen angemessenen Zustand zu bringen.

Die Bestandserhaltung in den Thüringer Museen soll in einem angemessenen Verhältnis zur Bestandserweiterung stehen. Durch Ankäufe, Schenkungen und eigene Sammlungstätigkeit, beispielsweise Grabungen, sind Bestände zu erweitern.

Durch Konservierung und Restaurierung müssen die Bestände gesichert und erhalten werden. Der Bestandsverfall muss aufgehalten werden.

 

5. Forschen und Vermitteln

Der MVT setzt sich dafür ein, die museumsspezifische Forschung auszubauen, beispielsweise durch Förderung von Publikationen.

Der MVT unterstützt drittmittelbasierte Forschungsprojekte an seinen Mitgliedsmuseen.

Die Museen in Thüringen sind die wichtigsten außerschulischen Lernorte. Der MVT fordert seine Mitgliedsmuseen auf, sich mit ihren museumspädagogischen Angeboten noch stärker an das schulische Geschehen anzubinden.

Die Entwicklung attraktiver Vermittlungsangebote, insbesondere für Kinder und Jugendliche, muss durch zusätzliche Landesmittel aus dem Bildungs- und Sozialbereich finanziert werden.

 

6. Kommunikation, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Die interne und externe Kommunikation im MVT, mit den und zwischen den Museen wird fortgesetzt und ausgebaut. Dazu gehört unbedingt der Dialog zwischen Museen, Schulen und freien Bildungsträgern.

Der MVT pflegt weiterhin den engen Kontakt zur Legislative und Exekutive im Land. Die Kontakte zu den kommunalen und anderen Museumsträgern sollen ausgebaut werden.

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Werbung und Marketing sind unverzichtbar für eine erfolgreiche Arbeit der Thüringer Museen. Dafür werden Fachpersonal und ein eigenes Budget benötigt.

Museen entwickeln sich immer mehr als attraktive Ziele für Kulturtouristen. Deshalb müssen museale Angebote stärker als bisher mit Landesmitteln aus der Wirtschafts- und Tourismusförderung vermarktet und beworben werden.

Der MVT empfiehlt seinen Mitgliedsmuseen, für die Kommunikation, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit alle modernen Medien und Vertriebskanäle zu nutzen, beispielsweise das Internet.

 

7. Kooperationen verstärken

Die Zusammenarbeit mit anderen Museen und Universitäten auf internationaler, nationaler und regionaler Ebene muss fortgesetzt und ausgebaut werden. Der MVT empfiehlt, die interdisziplinäre und spartenübergreifende Kooperation zwischen den Museen und mit anderen Kultureinrichtungen zu verstärken.

Museen verstehen sich als Orte der Begegnung und des Gesprächs mit den Bürgern ihrer Stadt und Region. Der MVT empfiehlt, die bürgernahe Kooperation mit Freundes- und Förderkreisen von Museen fortzusetzen und auszubauen.

 

 

Landesmusikrat Thüringen e.V.

 

 

Forderungen des Landesmusikrates Thüringen und seiner Verbände an die künftige Kulturpolitik des Freistaates Thüringen

 

Aus den zahlreichen Verbänden, Institutionen und Praxisfeldern, die der Landesmusikrat vertritt bzw. die sich in ihm spiegeln, werden umfangreiche Forderungen gestellt, die im 3. Landesmusikplan (2011) im Detail erhoben und begründet werden. Aus dieser Fülle  künftiger Aufgabensetzungen und den dafür von der Politik bereitzustellenden Rahmenbedingungen sind hier die grundlegenden Forderungen zusammengestellt:

 

Der Landesmusikrat als Dachverband des Thüringer Musiklebens fordert:

-finanzielle Unterstützung der Projektarbeit des Landesmusikrates

-Sitz im Rundfunkrat des MDR und der TLM, wie dies nahezu allen Landesmusikräten in ihren jeweiligen Landeseinrichtungen ermöglicht wird

-Aufstockung der Mittel der Landeskulturstiftung zur Förderung der Gegenwartskunst

-angemessene finanzielle Rahmenbedingungen für die Arbeit des Kulturrates Thüringen

 

In der musikalischen Bildung wird als vordringlich angesehen:

- Sicherung eines durchgehenden verpflichtenden Musikunterrichts für alle Schüler durch Fachlehrer in allen Klassenstufen

-Schaffungen von qualifizierten Aus- , Fort- und Weiterbildungsangeboten für Lehrer aller Schularten zur Stärkung und Aktualisierung der Anforderungen eines zeitgemäßen Musikunterrichts

- angemessene Ausstattung der Thüringer Schulen für einen qualitativ hochwertigen Musikunterricht

-Intensivierung von Kooperationsmodellen mit qualifizierten außerschulischen musikalischen Bildungsträgern

-Sicherung der Existenz der bestehenden Musikschulen mit ihren Außenstellen und Ausbildungskapazitäten, d.h. Schaffung bzw. Festhalten an verlässlichen Finanzierungsmodellen, die es ermöglichen, die vorhandenen Bildungsangebote zu stabilisieren. Dies schließt den Stop des Trends zum Abbau des hauptamtlichen Personals ein und fordert die Umkehr dieser aus

Nachhaltigkeitsgründen pädagogisch unvertretbaren Entwicklung

- Bereitstellung von Räumen zu günstigen finanziellen Konditionen für außerunterrichtliche Musikausbildung durch freiberufliche Musikerzieher und  Musikschulen in privater Trägerschaft durch Träger staatlicher und kommunaler Einrichtungen

-Sicherung einer hochrangigen Hochschulausbildung in den künstlerischen, musikpädagogischen und musikwissenschaftlichen Studiengängen an Thüringer Hochschulen und Universitäten auf der Basis einer praxisorientierten Lehre und durch vielfältige und anspruchsvolle Projekte, insbesondere mit den hochschuleigenen Klangkörpern

- Stärkung der musisch-ästhetischen Kompetenzen der Grund- und Regelschullehrer durch Erweiterung und Intensivierung der musikimmanenten Aus-, Fort- und Weiterbildung

-Einstellung von musikalisch qualifiziertem Fachpersonal in Thüringer Kindereinrichtungen

-Förderung der Arbeit der Thüringer Landesmusikakademie durch Sicherung eines angemessenen und verlässlichen Haushaltes

 

Von der Laienmusikpflege werden folgende Forderungen erhoben:

-Unterstützung einer effektiven Infrastruktur der Verbandsarbeit durch hauptamtliche Multiplikatoren (Projektmanager)

-Verlässliche und nachhaltige finanzielle Unterstützung der Thüringer Laienmusikszene (Chöre und Vokalgruppen, Blasmusikensembles, Laienorchester und -ensembles) zur Sicherung einer hohen Qualität ihrer künstlerischen Arbeit

-finanzielle Unterstützung der Maßnahmen der Verbände zur künstlerischen Nachwuchsförderung

-Unterstützung der Laienmusikensembles bei der Aus- und Weiterbildung von künstlerischen Leitern, bei innovativen Projekten in allen Altersbereichen, bei generationsübergreifenden Projekten sowie bei der Qualifizierung der ehrenamtlichen Mitarbeiter

- Stärkung der Maßnahmen zur Unterstützung von Leistungsträgern in der Thüringischen Laienmusiklandschaft (Stipendien, Wettbewerbe, Repertoiregestaltung, Medienpräsenz u.a.m.)

 

Die Kirchenmusik stellt folgende Forderungen:

- Erhalt der hauptberuflichen Kirchenmusikerstellen und ihrer Attraktivität für begabte und motivierte Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker

-Ausbau vorhandener und Schaffung neuer Aus- und Fortbildungsangebote für den neben- und ehrenamtlichen Kirchenmusikdienst

-Kontinuierliche, auch finanzielle Unterstützung der kirchenmusikalischen Veranstaltungen, Musikfeste und Konzertreihen einschließlich der kirchenmusikalischen Laienarbeit

-Unterstützung der Kirchengemeinden bei der Erhaltung oder Restaurierung wertvoller Orgeln durch fachliche Beratung und finanzielle Förderung einschließlich der Förderung von Initiativen, die das Instrument Orgel und die Thüringer Orgellandschaft noch mehr in das öffentliche Bewusstsein rücken

 

Orchester und Musiktheater fordern:

-Erhalt der Thüringer Orchesterlandschaft in tragfähigen Strukturen

-Wahrung der kulturellen Grundversorgung der jeweiligen Stadt und deren Umfeld, aber auch verstärktes Bemühen um nationale und internationale Präsenz und Wahrnehmung

-Stopp des schleichenden Abbaus von Sparten und Produktionsstätten, aber auch einzelner Orchesterstellen

- Bewahrung der baulichen Infrastruktur

 

Die professionelle freie Musikszene einschließlich der verschiedenen Musiksparten erhebt folgende
Forderungen:

-Aufwertung und Absicherung des Berufsstandes der Komponisten, die oftmals nur durch “Nebenjobs” existieren können, durch Aufträge und Stipendien

-Ausbau des Angebots von Kompositionsunterricht an den staatlichen und freien Musikschulen Thüringens

-Unterstützung von Ensembles zeitgenössischer Musik, Ensembles Alter Musik, Ensembles aus dem

Rock/Pop-Bereich und dem Jazz, um diesen eine kontinuierliche und qualitätvolle Arbeit zu ermöglichen

-Lang- bzw. längerfristige Finanzierung von Festivals und Konzertreihen, um  durch Planungssicherheit deren überregionale Ausstrahlung zu steigern und die Qualität zu sichern

-Vereinbarungen mit dem Mitteldeutschen Rundfunk (MDR), um eine verlässliche Präsenz von Musik aller Sparten aus Thüringen im Programm zu sichern

-Ausbau der Nachwuchsarbeit

-Touristische, kulturelle und wissenschaftliche Vermarktung Thüringens als Musikland (Geburtsort wichtiger Komponisten der Alten Musik, Standort wichtiger Quellen- und Notenmaterialien, Arbeitsort zeitgenössischer Komponisten und Ensembles, „Impulsregion OST“ im Jazz, herausragender Treffpunkt der Weltmusik u.a.m.)

 

Aus der Sicht der Konzertlandschaft und Wettbewerbskultur werden folgende Forderungen erhoben:

-Erhalt der vielfältigen Festivallandschaft Thüringens

-Erhalt bzw. Ausbau der staatlichen Projektförderung sowie der Aktivitäten privater Sponsoren und Stiftungen

-Stärkung der Kultur als wichtiger Tourismuszweig in Thüringen

-Stärkung der Wettbewerbskultur als wichtiges Mittel zur regionalen, nationalen und internationalen sowie der künstlerischen, kulturellen und wissenschaftlichen Profilierung Thüringens

 

Die Musikforschung fordert:

-Fortsetzung der Unterstützung der nationalen und internationalen Profilierung der Musikforschung in Thüringen durch geeignete Werbemaßnahmen, durch weitere internationale Kongresse und durch die Einrichtung weiterer Forschungsprojekte

-Förderung der Arbeit des Landesmusikarchivs durch Unterstützung der Forschungsarbeit (z.B. Datenbank Thüringer Orgellandschaft)

 

Die Forderungen der Musikmuseen, -archive und -bibliotheken sind:

-Sicherung und Bewahrung des musikkulturellen Erbes Thüringens und stärkere Profilierung im Vergleich zur literarischen Klassik

-Einrichtung musikbibliothekarischer Abteilungen auch abseits der urbanen und kulturellen Zentren Thüringens sowie Ausbau und Aktualisierung der bestehenden Einrichtungen

-Erschließung finanzieller Mittel zum Ausbau der Bestände und des Medienangebots

-Ausbau der Kooperationen mit anderen musikkulturellen Institutionen des Freistaats

 

Für die Musikpublizistik wird gefordert:

-Erhalt der unabhängigen Feuilletons in den Tageszeitungen unter Vermeidung von Fusionen

-Einstellung von Fachredakteuren für den Bereich der Musik

-Beschäftigung und angemessene Entlohnung freier Musikjournalisten zur Sicherung der musikalischen Berichterstattung

-Ausgewogene Berichterstattung von regionalen, landes- und bundesweiten und internationalen Musikereignissen

-Ausbildung spezieller Musikjournalisten

 

Musikhandwerk und Musikalienhandel fordern:

-Erhalt und weitere Profilierung der musikhandwerklichen Tradition Thüringens

-Struktureller Ausbau in der Organisation der Innungsarbeit

-Ausbau und Etablierung der musikverlegerischen Aktivitäten in Thüringen, u.a. zur Unterstützung und Verlegung Thüringer Musiker und Publikationen zur Thüringer Musikgeschichte

-Strukturanalyse der in Thüringen ansässigen Musikalienhandel, Tonstudios und Musikverlage

 

Die Mitteldeutsche Barockmusik (MBM) als überregionaler Verbund zur Musikförderung fordert: 

-nachhaltige finanzielle Unterstützung der Arbeit der MBM als Förderinstrument für Projekte Alter Musik und für ihre eigenen Projekte

-Sicherung der Fortführung der wissenschaftlichen Grundlagenarbeit mit Publikationen, Konferenzen etc.

-Unterstützung der Arbeit der MBM in der Netzwerkbildung und in der Nachwuchsförderung

 

 

Landesarbeitsgemeinschaft Soziokultureller Zentren und
Kulturinitiativen in Thüringen e.V.

 

 

STELLUNGNAHME UND FORDERUNGEN zur Entwicklung und Fortschreibung des Kulturkonzepts

„Kulturland Thüringen“

 

GRUNDSÄTZE

 

01///Der Stellenwert und die Bedeutung von soziokulturellen Einrichtungen und von freien Kunst- und Kulturinitiativen in Thüringen müssen in einem Kulturkonzept eine angemessene und konkrete Einkehr finden.

 

02///Die Besonderheit, dass soziokulturelle Einrichtungen vielfach professionell geleitete Zentren mit zahlreichen ehrenamtlichen Mitwirkenden und Aktiven sind bzw. ihre kulturelle und künstlerische Arbeit fast ausschließlich ehrenamtlich leisten, muss eine besondere Bewertung in einem Kulturkonzept finden.

 

03///Der hohe Stellenwert, den die kulturelle Teilhabe sowie die kulturelle und künstlerische Bildung in unseren Mitgliedseinrichtungen hat, soll in einem Kulturkonzept eine angemessene Beachtung finden. Dieser Grundsatz in der Arbeitsweise unserer Einrichtungen ist hervorzuheben. Kulturelle Teilhabe in den Einrichtungen meint in erster Linie die aktive Mitwirkung, also die Teilnahme am künstlerischen und kreativen Prozess. Unsere Mitgliedseinrichtungen repräsentieren somit die höchste Form einer direkten Teilhabe, die sie sich nicht auf ein Konsumangebot beschränkt, sondern kontinuierlich - und für die Einrichtungen existenziell – eine aktive Mitwirkung ermöglicht. In gleicher Weise gilt dies für alle Angebote der kulturellen und künstlerischen Bildung in den durch uns vertretenen Einrichtungen und Projekten.

 

04///Das Thüringer Kulturkonzept sollte den gesamtgesellschaftlichen Stellenwert der Kultur unterstreichen und die enge Verflechtung in die Gesellschaft herausstellen und einfordern. Die enge Verzahnung von Kultur und Bildung, Wirtschaft und Tourismus, Synergien zu Bildung, sozialem Engagement und bürgerschaftlichem Engagement müssen auch kulturpolitisch und ministeriell übergreifend erkannt und konzeptionell weiterentwickelt werden.

 

Die Kompetenz unserer Mitglieder als künstlerisch interdisziplinäre und gleichzeitig sozialisierende Orte und der daraus resultierende gesellschaftliche Mehrwert müssen eine nachhaltige Anerkennung erfahren. In diesem Zusammenhang ist ein existenziell bedrohlicher Nachteil zu konstatieren: Bei der Beantragung öffentlicher Zuwendungen sind die Einrichtungen und Projekte in den Ressorts von Kultur, Bildung und Soziales angesiedelt, werden jeweils auf die Zuständigkeit des anderen Ressorts verwiesen und bleiben dabei vielfach auf der Strecke.

Die ressortübergreifende Finanzierung muss auf Landesebene geregelt werden und in einem Kulturkonzept Eingang finden.

 

Die Arbeit unsere Mitglieder ist beispielgebend für das Prinzip der Verflechtung gesellschaftlicher Ebenen und für die Nähe am Menschen. In der künstlerischen und kulturellen Arbeit mit allen Generationen werden soziale Kompetenzen vermittelt, werden ständig innovative Projekte auch für sozial benachteiligte und bildungsferne Schichten der Bevölkerung geboten. All dies wird mit einem Höchstmaß an Wirtschaftlichkeit und Eigenmittelfinanzierung realisiert.

 

05///Auf der Suche nach Wegen zur Verbesserung der kulturellen Bildung und Teilhabe ist das Praxisfeld der Soziokultur eine nicht zu unterschätzende Antwort! In einem Kulturkonzept muss die Soziokultur inhaltlich und letztlich auch monetär, eine deutliche Aufwertung gegenüber der bisherigen Praxis erfahren.

 

ALLGEMEINE FORDERUNGEN

 

06///Es ist Aufgabe der Landeskultur- und Kommunalpolitik Finanzierungsmodelle zu entwickeln, welche die Erhaltung der kulturellen Vielfalt sichern.

 

07///Grundsätzlich sollten Entfristungen und Vereinfachungen die Förderverfahren bestimmen. Gleichzeitig sollten Evaluationen in allen Kulturförderbereichen intensiviert werden und eine jährliche, öffentliche und transparente Auswertung erfahren.

08///Für Kulturprojekte in unseren Arbeitsbereichen muss eine „Entsperrung“ von Haushaltsmitteln (jährliche Haushaltssperren respektive späte Haushaltsbeschlüsse) erreicht werden, da die bestehende Praxis die Existenz unserer Mitgliedseinrichtungen bedrohen und deren Projekte gefährdet.

 

09///Die Arbeit und die Besetzung der Beiräte in allen Förderbereichen sollten transparent gemacht werden.

 

FORDERUNGEN

 

10///INSTITUTIONELLE KOSTEN / SOCKELFINANZIERUNG / KONZEPTFÖRDERUNG:

 

Für Einrichtungen der Soziokultur muss es entsprechend ihrer bestehenden Infrastrukturkosten auch eine anteilige Förderung, als Sockelbetragsfinanzierung oder Spielstättenzuschuss durch das Land Thüringen geben. Hierfür ist eine eigene Haushaltstitel zu entwickeln. Eine solche Förderung muss eine Entfristung erfahren und mehrjährige Planungssicherheit schaffen (3 Jahre). Bei einer Finanzierung von durchschnittlich 20% der Infrastrukturkosten dieser Einrichtungen beliefe sich der erforderliche Förderbedarf auf:

ca. 250.000,- Euro (für soziokulturelle Einrichtungen) | ca. 125.000,- Euro (für freie Theater)

 

11///PROJEKTFÖRDERUNG

 

Es sollen Fördermodelle entwickelt werden, welche jahresübergreifende und mehrjährige Projekte (bis zu 3 Jahren) auch in Form von Starthilfeförderungen ermöglichen.

Ebenso sollten Fördermodelle für Modellprojekte insbesondere im Bereich der kulturellen Bildung und aktiven kulturellen Teilhabe geschaffen werden, deren wesentliches Ziel die Etablierung von neuen kulturellen Initiativen und deren Erhalt und Nachhaltigkeit sein muss!

Modellprojekte, wie z.B. gleichberechtigte Kooperationen zwischen freien Trägern und institutionellen Kultureinrichtungen, sollten besonders unterstützt werden.

 

Projektförderung SOZIOKULTUR:

Im Bereich der „Soziokultur“ sollte es wieder einen eigenen Haushaltstitel geben.

Der Etat eines reinen Projektförderbereichs „Soziokultur“ ist drastisch unterfinanziert. Er sollte eine angemessene Steigerung erfahren und mindestens auf dem Niveau des derzeitigen „Mischförderbereichs“ liegen.

Förderbedarf: ca. 370.000,- Euro (Projektförderung) | ca. 150.000,- Euro (Infrastrukturförderung)

 

PERSONALFÖRDERUNG

 

Projektmanagerprogramm + Jugendkulturelle Mitarbeiter

Beide Förderprogramme sind grundsätzlich fortzuführen und weiter zu entwickeln. Beide Programme sind finanziell und damit personell aufzuwerten.

Förderbedarf: 1.500.000,- Euro.

 

Diese Personalförderprogramme sollten in einer gemeinsamen Haushaltstitel zusammengefasst werden, um eine möglichst große Variabilität in der Stellenverteilung zu erreichen.

 

Es ist in allen Personalprogrammen eine grundsätzliche Stetigkeit im Personal zu gewähren. Ein bestimmter Anteil Mittel (Vorschlag: 10-20 %), sollte als Option für neue Initiativen und Neubesetzungen vorgesehen werden.

Es muss eine Entfristung zur bestehenden jährlichen Neubeantragung erfolgen. Planungssicherheit sollte für mind. 3 Jahre geschaffen werden.

 

Die Entlohnung innerhalb der Förderprogramme sollte in Anlehnung an Tarif TVöD erfolgen. Selbstverständlich sollte sein, dass qualifiziertes Personal angemessen entlohnt werden muss.

Es muss eine Variabilität in der geforderten Mitfinanzierung durch Kommunen geben. Es sollten andere Mitfinanzierungsmodelle zulässig und auch Starthilfeprogramme unter alleiniger Finanzierung des Landes ermöglicht werden.

Es sollte – unabhängig vom Mitfinanzierungsgrundsatz - kein Trend zu halben Stellen entstehen. Hiermit werden der Selbstausbeutungsfaktor der freien Szene staatlich sanktioniert und prekäre Arbeitsverhältnisse geschaffen. Halbe Stellen kann es nur dort geben, wo auch nur eine halbe Stelle zur Leistung der Arbeit erforderlich ist.

12///PILOT-/MODELLPROJEKT TECHNIKERPROGRAMM

 

Mit einem Technikerprogramm soll ein zwingend erforderliches weiteres Personalförderprogramm entstehen.

 

Hintergrund:

Sobald die Thüringer Versammlungsstättenverordnung beschlossen wird, müssen bestimmte Voraussetzungen geschaffen werden, um den Veranstaltungs- und Spielbetrieb in zu gewährleisten. Derzeit wäre die Vielzahl fester Einrichtungen von einer Schließung bedroht, da sie das qualifizierte technische Personal nicht besitzen respektive dieses nicht finanzieren können. Technisches Fachpersonal ist mit Inkrafttreten einer Thüringer Versammlungsstättenverordnung erforderlich.

 

Ansatz:

Neben einer notwendigen Personalkostenförderung für bereits ausgebildetes Fachpersonal soll eine Personalkostenförderung für erfahrenes Personal mit Qualifizierungsauflage geschaffen werden. Die Finanzierung dieser Personalstellen sollte sich am Gehalt des Projektmanagerprogramms orientieren.

 

Pilotprojekt

Durch 50%-ige Mitfinanzierung der Kommune (oder alternativer Drittmittelmodelle) muss umgehend ein Technikerförderprogramm initiiert werden.

Förderbedarf: 600.000 ,- Euro

 

 

Deutscher Bühnenverein Landesverband Thüringen

 

 

Brecht formuliert in seinem Gedicht „ Der Rauch“ eine wundervolle Metapher für den Verlust von etwas Alltäglichem, der offenbar in seinen finalen Wirkungen erst erfahren wird, wenn er eingetreten ist.

Was bei Brecht noch warnend konjunktivisch beschrieben ist, wölbt sich bedrohlich zumindest über Teile der Kulturszene der Bundesrepublik.

 

Thüringen verfügt über eine vielgestaltige kulturelle Landschaft mit dem dichtesten Netz von Theatern und Orchestern aller Flächenstaaten, die ein außerordentlich identitätsstiftendes regionales Potenzial begründen.

Die finanzielle Last, die aus diesem Erbe erwächst, ist für den Freistaat und seine Kommunen beträchtlich, doch die in die Zukunft strahlende kreative Kraft und Reputation ein ganz wesentlicher Impuls für die regionale Stabilität und Entwicklungsmotivation.

 

Insofern sind die im Koalitionsvertrag beschriebenen Handlungsabsichten für die Thüringer Theater- und Orchesterlandschaft insgesamt ausdrücklich zu befürworten als Ausdruck von Verantwortung ebenso wie als Bekenntnis und Voraussetzung zu nachhaltiger Zukunftsstiftung.

 

Bekanntlich erwerben sich Theater und Orchester ihre Legitimation neben ihren künstlerischen Wirkungen, wo sie Auslöser und Medium bürgerschaftlichen Diskurses und Engagements sind ebenso als Wirtschafts- und Dienstleistungsfaktor, als Bildungsmotor im komplexen Sinne und insofern als Orientierungs- und Innovationspotenzial.

 

Sie haben wesentlichen Anteil sich in einer rasch wandelnden und zunehmend utilitär geprägten Welt die Werteveränderung, -befragung und -entwicklung und damit ethische Grundorientierungen der Gemeinwesen zu begleiten und die Zwecke des Handeln und der ihnen gemäßen Eigenwerte in den Focus zu rücken.

Insofern sind sie als Kulturinstitutionen unerlässlicher Teil der unmittelbaren Daseinsvorsorge.

 

Seitens des Staates sind dafür angemessene Rahmenbedingungen zu schaffen.

Konkret bedeutet das für die Entwicklung in Thüringen

 

1.   Eine den Aufgaben gemäß auskömmliche finanzielle Ausstattung vertraglich sicherzustellen (Haustarife dürfen nicht der Regelfall sein, sondern als letztes Mittel zur Überbrückung in einer zeitlich begrenzten Notsituation geschlossen werden).

2.   Die kleinteilige Struktur mit ihrer ausgeprägt ankerstiftenden Identitätskraft verbunden mit einem 3-Sparten-Angebot zu erhalten (bedingt durch die Alterungsprozesse sind optimistische Mobilitätserwartungen hinsichtlich des Kulturverhaltens neuerlich zu befragen).

 

3.   Grundsätzlich sind weitergehende auf Projektbasis bzw. Langfristigkeit gerichtete Kooperationsbeziehungen zu begrüßen. Eine permanente Ausdünnung der Ensembles stellt dabei eine erhebliche Gefahr dar. Nicht nur der Stammpublikumsbezug wird dadurch beschädigt, sondern die Erarbeitung von Werken in ihren aktuellem wie regionalen Besonderheiten braucht den intensiven Diskurs innerhalb stabiler Ensembles.

Ebenso ist das Outsourcen  bühnentypischer Werkstatt- und Technikleistungen nur in beschränktem Maße möglich, da in diesem Sektor aufführungspraktisches Fachwissen vorhanden sein muss.

 

4.   Die Schwerpunktbildung und Vernetzung zu überregionalen Höhepunkten und Ereignissen ist längerfristig weiterzuentwickeln und mit anderen Kunstgattungen konzeptionell zu koordinieren.

 

5.   Der innerkulturelle Diskurs zwischen den Kunstsparten und den politischen Verantwortungsträgern ist auf Landes- und kommunaler Ebene unter Beteiligung des Kulturrates Thüringen zu verstetigen.

 

6.   Besonderes Augenmerk gebührt der kulturellen Kinder- und Jugendbildung.

Eingeleitete Initiativen (u.a. Kulturpass) sind fortzuführen.

Die theaterpädagogische Arbeit ist für diese Altersgruppe weiterhin zu gewährleisten, demografiebezogen erweitert durch generationenübergreifende Projekte und Angebote.

 

Konkret fordert der Landesverband Thüringen im Deutschen Bühnenverein:

 

1. Sicherung der Finanzierung an allen Theater- und Orchesterstandorten unter der Beteiligung der Träger und des partizipierenden Umlandes. (Belastungs- bzw. Beteiligungsgerechtigkeit nach Partizipations- und Solidarprinzip)

 

2. Erhaltung der Theater- und Orchesterstandorte in der Fläche als produzierende Unternehmen und somit als wichtige Akteure und Impulsgeber innerhalb basiskultureller Netzwerke.

 

3.Sicherung der traditionsgewachsenen und -verpflichteten Vielfalt, der künstlerischen Qualität und regionalen wie überregionalen Ausstrahlung.

 

An den 8 Mitgliedstheatern des Landesverbandes sind rund 1800 Mitarbeiter beschäftigt. Die Aufführungen werden von etwa 800.000 Besuchern erlebt. Neben dem „normalen“ Spielbetrieb wird an allen Häusern ein umfangreiches, sehr differenziertes und vielgestaltiges Angebot im Bereich der kulturellen Kinder- und Jugendbildung unterbreitet.

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