kulturrat thüringen e.v.
News Detail Zurück

Unterstützung der Stellungnahme "Verbliebene Mittel aus dem Sondervermögen für Soziokultur und freie Theater erhalten und bedarfsgerecht einsetzen"

Gemeinsame Pressemitteilung der LAG Soziokultur Thüringen, des Thüringer Theaterverbands und der LAG Spiel und Theater in Thüringen
Erfurt / Rudolstadt / Mühlhausen, 2. November 2020
 
Thüringer Corona-Hilfen für Soziokultur und freie Theater bedarfsgerecht fortsetzen
Angesichts des teilweisen Kultur-Lockdowns und der zu erwartenden Folgen der Pandemie für 2021 fordern die Thüringer Kulturverbände für Soziokultur und freie Theater eine schnelle und bedarfsgerechte Fortführung der Thüringer Corona-Hilfen für gemeinnützige Träger
 
Im Thüringer Corona-Sondervermögen sind für die Bereiche Soziokultur und freie Theater zum Ausgleich von Einnahmeverlusten Zuschüsse von 5,2 Mio. Euro vorgesehen. Ein Teil der Mittel kam über die Thüringer Corona-Hilfe für gemeinnützige Träger bereits soziokulturellen Einrichtungen und freien Theaterbühnen zugute. Die Antragsfrist lief jedoch am 15. Oktober aus. Wie die nicht verausgabten Gelder dieses Fonds nun eingesetzt werden, ist bisher unklar.
 
Der derzeitige teilweise Kultur-Lockdown trifft viele soziokulturelle Einrichtungen, Initiativen und freie Theaterbühnen vor allem deshalb hart, weil viele nach mühsamer und in der Regel ehrenamtlicher Vorbereitung gerade den Veranstaltungsbetrieb wieder aufgenommen hatten und damit eingeplante Einnahmen erneut wegbrechen werden. Für das Jahr 2021 erwarten wir deshalb für die Einrichtungen noch schwerwiegendere und existenzbedrohendere Auswirkungen der Pandemie als im Jahr 2020: So befürchten wir gravierende Einschnitte in der öffentlichen Kulturförderung aufgrund der Haushaltsnotlagen der Kommunen. Kommunale Zuschüsse und Projektförderungen werden teilweise wegfallen, sich reduzieren oder verspätet ausgereicht. Viele Akteure haben zudem inzwischen ihre Rücklagen aufgebraucht. Einnahmen aus Spenden und Sponsoring sind größtenteils weggebrochen. Auch Stundungen für Mieten oder Pachten werden 2021 fällig. Dadurch können viele Träger finanzielle Lücken nicht mehr schließen und die Eigenmittelanteile für Förderprogramme nicht mehr aufbringen. Zudem ist derzeit nicht absehbar, welche notwendigen pandemiebedingten Maßnahmen im kommenden Jahr noch auf die Einrichtungen zukommen, um den Veranstaltungsbetrieb wieder starten zu können.
 
Alle diese Gründe bewirken, dass Projekte und Einrichtungen gefährdet und perspektivisch einzelne Einrichtungen existentiell gefährdet sind.
 
Deshalb halten wir es für dringend geboten, dass die Thüringer Corona-Hilfe für Soziokultur und freie Theater für dieses und das kommende Jahr verfügbar bleibt. Wir schlagen folgende Maßnahmen vor:

1. Möglichkeit von Aktualisierung und Neuantragstellung 2020
Aufgrund von aktuellen Veränderungen der Infektionslage sollten Korrekturen der schon gestellten Anträge für den Zeitraum Oktober bis Dezember 2020 sowie Neuanträge für diesen Zeitraum möglich sein   

 

2. Fristverlängerung Corona-Hilfe 2021
Wir plädieren für eine Verlängerung der Frist für die Thüringer Corona-Hilfe bis mindestens 30. Juni 2021 mit Option auf weitere Fortführung. Auf Bundesebene ist geplant, die Überbrückungshilfen für Unternehmen und Soloselbständige bis Mitte 2021 zu verlängern. Hier sollten gleiche Maßstäbe für den gemeinnützigen Sektor angelegt werden.

 

3. Nicht nur Notbetrieb kompensieren
Die Förderrichtlinie sieht lediglich eine Kompensation von Einnahmeausfällen im "Notbetrieb" ("der auf ein Minimum zum Erhalt der Existenz eingeschränkte Betrieb") vor. Wir halten es für wichtig, Einrichtungen auch zu ermutigen – wenn es das Infektionsgeschehen zulässt – den Veranstaltungsbetrieb wieder aufzunehmen und entsprechende Einnahmeausfälle über die Corona-Hilfe geltend zu machen. Hier muss die Förderrichtlinie angepasst und entsprechend kommuniziert werden. 
 
4. Eigenmittel-Anteile über Corona-Hilfe abdecken
Bei vielen Förder- und Hilfsprogrammen ist der Einsatz von Eigenmitteln (10 bis 20 %) Fördervoraussetzung. Eigenmittel sind jedoch bei vielen Einrichtungen nicht mehr vorhanden. Eine (teilweise) Übernahme des Eigenmittel-Anteils wäre für die Akteure essenziell.

5. Förderung von pandemiebedingten Investitionen und Projekten 2021


Durch die Entwicklung der Pandemielage können weitere Investitionen und eine Unterstützung der Programmarbeit notwendig werden. Wir schlagen vor, hierfür Mittel für ein flexibles Förderprogramm aus dem Sondervermögen bereitzustellen.

Zurück